Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Grafikdesign, Corporate Design, Printdesign und Webdesign
Anna Wels – Grafik- & Webdesign
Gewerbepark 35a
02997 Wittichenau
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Anna Wels – Grafik- & Webdesign, nachfolgend „Auftragnehmerin“, und ihren Auftraggebern über Leistungen insbesondere aus den Bereichen Grafikdesign, Corporate Design, Printdesign und Webdesign.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
Angebote der Auftragnehmerin sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform oder durch den Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers zustande.
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind, stellen Zusatzleistungen dar und können gesondert berechnet werden.
Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers können Auswirkungen auf Vergütung und vereinbarte Termine haben.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Kontaktdaten, Zugangsdaten und sonstige projektbezogene Informationen.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Inhalte vollständig und sachlich richtig sind.
Verzögerungen, die aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Projektfristen entsprechend.
Entsteht aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Information des Auftraggebers zusätzlich berechnet werden.
§ 4 Entwürfe, Korrekturen und Änderungen
Die Anzahl der im Preis enthaltenen Entwürfe und Korrekturrunden ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Eine Korrekturrunde umfasst Änderungswünsche innerhalb des zuvor vereinbarten Gestaltungs- und Leistungsumfangs.
Grundlegende Änderungen der bereits abgestimmten gestalterischen Richtung, zusätzliche Entwürfe oder Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs gelten nicht als reguläre Korrektur und können gesondert berechnet werden.
Änderungswünsche, die nach einer bereits erfolgten Freigabe entstehen, können ebenfalls als Zusatzleistung berechnet werden.
§ 5 Freigabe und Druckfreigabe
Vor der finalen Produktion bzw. Übergabe von Druckdaten an eine Druckerei oder einen anderen Produktionsdienstleister erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, die finalen Daten zu prüfen und freizugeben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Freigabe vorgelegten Entwürfe sorgfältig auf gestalterische, inhaltliche und sachliche Richtigkeit zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere:
Rechtschreibung und Grammatik, Namen und Firmenbezeichnungen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Internetadressen, Preise und Zahlenangaben, Datums- und Zeitangaben, QR-Codes sowie sämtliche sonstigen vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalte.
Mit Erteilung der Druck- bzw. Produktionsfreigabe bestätigt der Auftraggeber, die vorgelegten Daten geprüft zu haben und mit deren Produktion in der vorgelegten Form einverstanden zu sein.
Für Fehler, die bei einer sorgfältigen Prüfung der zur Freigabe vorgelegten Daten durch den Auftraggeber erkennbar gewesen wären, insbesondere Rechtschreib-, Tipp-, Inhalts-, Zahlen- oder Übertragungsfehler, haftet die Auftragnehmerin nach erfolgter Freigabe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht.
Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Texte und Inhalte auf Rechtschreibung, Grammatik oder sachliche Richtigkeit zu prüfen, sofern ein entsprechendes Lektorat oder Korrektorat nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Wird nach einer erteilten Freigabe eine Änderung gewünscht, wird diese nach Möglichkeit berücksichtigt, sofern der Produktionsprozess noch nicht begonnen hat. Der dadurch entstehende zusätzliche Aufwand sowie bereits entstandene Fremd- und Produktionskosten können dem Auftraggeber berechnet werden.
§ 6 Druck, Produktion und Farbabweichungen
Bei der Darstellung von Farben können technisch bedingte Unterschiede zwischen verschiedenen Bildschirmen, Displays, Druckverfahren und Materialien auftreten.
Insbesondere können Bildschirmdarstellungen von den Farben des späteren Druckergebnisses abweichen. Eine verbindliche Farbverbindlichkeit besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und beispielsweise ein entsprechender farbverbindlicher Proof beauftragt wurde.
Geringfügige, branchenübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Schnitt, Material oder Verarbeitung stellen keinen Mangel dar, soweit sie technisch bedingt und für den Auftraggeber zumutbar sind.
Werden Druck- oder Produktionsleistungen durch externe Dienstleister erbracht, gelten ergänzend deren technische Produktionsbedingungen, soweit diese wirksam Vertragsbestandteil geworden sind.
§ 7 Webdesign
Bei Webdesign-Projekten ergibt sich der konkrete Funktions- und Leistungsumfang aus dem jeweiligen Angebot.
Eine identische Darstellung einer Website auf sämtlichen Endgeräten, Bildschirmgrößen und Browsern ist technisch nicht geschuldet. Die Auftragnehmerin sorgt im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs für eine zeitgemäße responsive Darstellung auf gängigen Geräten und aktuellen Browsern.
Für Einschränkungen oder Funktionsänderungen, die durch nachträgliche Updates oder Änderungen von WordPress, Themes, Plugins, Browsern, Servern oder sonstigen Drittanbieterdiensten entstehen, haftet die Auftragnehmerin nur, soweit sie diese zu vertreten hat.
Kostenpflichtige Drittanbieterleistungen wie Hosting, Domains, Plugins, Schriftlizenzen oder externe Dienste sind nur Bestandteil der Vergütung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die dauerhafte Wartung, Aktualisierung und Sicherung einer Website nach Projektabschluss ist nur geschuldet, wenn hierfür ausdrücklich ein entsprechender Wartungs- oder Pflegevertrag geschlossen wurde.
§ 8 Rechtliche Inhalte von Websites und Werbemitteln
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt die Auftragnehmerin keine Rechts- oder Steuerberatung.
Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und seines Geschäftsmodells verantwortlich.
Dies betrifft insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Pflichtinformationen, Preisangaben, Werbeaussagen, Gewinnspiele, Urheber- und Markenrechte sowie sonstige gesetzlich erforderliche Angaben.
Werden Rechtstexte oder Inhalte externer Anbieter in eine Website eingebunden, übernimmt die Auftragnehmerin keine Gewähr für deren rechtliche Vollständigkeit oder dauerhafte Aktualität.
§ 9 Abnahme bei Webdesign-Projekten
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen wird dem Auftraggeber die Website zur Prüfung bereitgestellt.
Der Auftraggeber teilt erkennbare Mängel innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist mit.
Änderungswünsche, die nicht der Beseitigung eines Mangels dienen, sondern eine Erweiterung oder nachträgliche Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs darstellen, können gesondert berechnet werden.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei tatsächlich vorhandenen Mängeln bleiben unberührt.
§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Vereinbarte Abschlagszahlungen werden zu den im Angebot genannten Zeitpunkten fällig.
Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet.
Fremdkosten, beispielsweise für Druck, Stockmaterial, Lizenzen, Domains, Hosting oder sonstige Dienstleistungen, werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung berechnet.
§ 11 Projektunterbrechung und Projektabbruch
Wird ein Projekt auf Wunsch des Auftraggebers abgebrochen, sind sämtliche bis zum Zeitpunkt des Abbruchs bereits erbrachten Leistungen zu vergüten.
Bereits entstandene oder nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.
Wird ein Projekt aufgrund ausbleibender Rückmeldungen, Inhalte oder Freigaben des Auftraggebers über einen längeren Zeitraum unterbrochen, können vereinbarte Termine neu geplant werden.
§ 12 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Von der Auftragnehmerin erstellte Entwürfe und Werke unterliegen dem Urheberrecht.
Der Auftraggeber erhält die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.
Die Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der entsprechenden Vergütung.
Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf der Zustimmung der Auftragnehmerin, soweit die entsprechenden Nutzungsrechte nicht bereits übertragen wurden.
Nicht ausgewählte Entwürfe und Varianten verbleiben bei der Auftragnehmerin und dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet werden.
§ 13 Offene Arbeits- und Quelldateien
Die Herausgabe offener Arbeits-, Projekt- oder Quelldateien, insbesondere Adobe-InDesign-, Illustrator-, Photoshop-, XD- oder vergleichbarer Dateien, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Ohne eine entsprechende Vereinbarung erhält der Auftraggeber die vereinbarten finalen Ausgabeformate bzw. Endprodukte.
§ 14 Rechte an vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien
Der Auftraggeber versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Bildern, Texten, Logos, Schriften, Marken und sonstigen Materialien verfügt und diese für das jeweilige Projekt verwendet werden dürfen.
Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung dieser Pflicht entstehen. Dies gilt nicht, soweit die Auftragnehmerin die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
§ 15 Stockmaterial, Schriften und sonstige Lizenzen
Für Stockfotos, Schriften, Plugins und sonstige lizenzpflichtige Inhalte gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Soweit erforderlich, wird der Auftraggeber über besondere Nutzungsbeschränkungen informiert.
Eine Übertragung von Lizenzen auf den Auftraggeber erfolgt nur, soweit dies nach den jeweiligen Lizenzbedingungen zulässig und vereinbart ist.
§ 16 Referenznutzung
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, fertiggestellte und veröffentlichte Arbeiten zu Zwecken der Eigenwerbung als Referenz zu präsentieren, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien und im Portfolio, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Noch nicht veröffentlichte oder vom Auftraggeber als vertraulich gekennzeichnete Projekte werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht.
§ 17 Termine und Lieferzeiten
Verbindliche Fertigstellungs- oder Liefertermine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Termine ist die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers.
Verzögert sich das Projekt aufgrund fehlender Inhalte, verspäteter Rückmeldungen, Freigaben oder sonstiger vom Auftraggeber zu erbringender Mitwirkungen, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin können zu angemessenen Terminverschiebungen führen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.